Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882). Seitdem laufen Telefone bei LMS-Anbietern heiß: Ist eine Lernplattform betroffen? Müssen wir WCAG 2.2 AA nachweisen? Brauchen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit auch im Privatsektor? Und was unterscheidet das eigentlich von BITV 2.0, das doch schon lange existiert?
Dieser Beitrag entwirrt die drei oft verwechselten Standards (BFSG, BITV 2.0, EN 301 549), zeigt, was Vergabestellen jetzt im Pflichtenheft fordern, und gibt eine 8-Punkte-Checkliste, mit der sich BFSG-Reife einer Lernplattform prüfen lässt — ohne juristisches Vorwissen.
## Was das BFSG ist und warum 2025 alle wieder reden
Das BFSG (BGBl. 2021 I S. 2970) verpflichtet **Wirtschaftsakteure**, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Anders als BITV 2.0, das nur öffentliche Stellen adressiert, gilt das BFSG **auch für die Privatwirtschaft** — und zwar verbindlich seit dem 28. Juni 2025 (§ 38 BFSG).
Betroffen sind unter anderem:
- Bankdienstleistungen für Verbraucher - E-Books und E-Reader - Personenbeförderungs-Apps und -Webseiten - E-Commerce-Dienstleistungen für Verbraucher - Telekommunikationsdienste
Lernplattformen sind im BFSG-Anhang nicht namentlich aufgeführt — sehr wohl aber als **E-Commerce-Dienstleistung**, sobald Lerninhalte gegen Entgelt an Verbraucher angeboten werden. Damit fallen Anbieter wie Coursera, Udemy oder Kurs-Marktplätze direkt unter das Gesetz. **B2B-Bildungsplattformen ohne Verbraucher-Verkauf sind nicht direkt betroffen** — aber: praktisch alle Vergabestellen erwarten BFSG-Konformität als Selbstverständlichkeit, weil eine Plattform, die Verbraucher-Anforderungen nicht erfüllt, auch in B2B-Szenarien als „nicht ernsthaft" gilt.
Für **öffentliche Stellen** gilt unverändert die BITV 2.0 (mit Verweis auf EN 301 549) — das ist die parallele Regulierung für den Behördensektor und seit 2018 in Kraft. Wer eine Lernplattform für eine Bundesbehörde, ein Landesministerium oder eine kommunale Volkshochschule liefert, muss also schon lange WCAG-konform sein.
Die Faustregel für 2025: **Wer Lernplattformen verkauft, sollte BFSG-Konformität standardmäßig liefern können.** Alles andere wird zum Wettbewerbsnachteil.
## WCAG 2.2 AA — der harte Kern der Anforderungen
Das BFSG selbst beschreibt Barrierefreiheit recht abstrakt („wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust"). Konkret werden die Anforderungen erst durch die **harmonisierte Norm EN 301 549**, die wiederum die [WCAG 2.2 Level AA](https://www.w3.org/TR/WCAG22/) referenziert.
WCAG 2.2 AA bedeutet im Wesentlichen:
- **Wahrnehmbarkeit**: Texte mit ausreichend Kontrast (mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text), Bilder mit Alt-Text, Videos mit Untertiteln und Audiodeskription. - **Bedienbarkeit**: Vollständige Tastatur-Navigation, keine zeitlichen Limits ohne Verlängerungsoption, klare Fokus-Indikatoren, ausreichend große Klick-Ziele (mindestens 24×24 Pixel — ein neues Kriterium aus 2.2). - **Verständlichkeit**: Eindeutige Fehlermeldungen, Formulare mit Labels, konsistente Navigation. - **Robustheit**: Validierter HTML-Code, Statusmitteilungen für Screenreader, ARIA-Landmarks.
Spezifisch in WCAG 2.2 (vs. 2.1) neu hinzugekommen:
- 2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum) — Tastaturfokus darf nicht von anderen UI-Elementen verdeckt werden - 2.5.7 Dragging Movements — Drag-and-Drop muss alternative Single-Pointer-Bedienung haben - 2.5.8 Target Size (Minimum) — die schon erwähnten 24×24 Pixel - 3.2.6 Consistent Help — Hilfe-Funktionen müssen an konsistenter Stelle erreichbar sein - 3.3.7 Redundant Entry — Daten dürfen nicht mehrfach abgefragt werden - 3.3.8/3.3.9 Accessible Authentication — keine reinen kognitiven Tests im Auth-Flow
Für Lernplattformen sind besonders kritisch: 2.5.8 (Klick-Ziele in Editor-Toolbars), 2.4.11 (Fokus in Modals), 3.2.6 (Hilfe-Button konsistent platziert) und 3.3.8 (passwort-freier Auth bzw. SSO).
## BFSG vs. BITV 2.0 vs. EN 301 549 — drei Standards, drei Geltungsbereiche
Diese drei Begriffe werden im Pflichtenheft oft synonym verwendet — sie sind es nicht.
| Standard | Geltungsbereich | Verbindlich seit | |----------------|------------------------------------------------------------|--------------------------| | **BFSG** | Privatwirtschaftliche Anbieter digitaler B2C-Dienste in DE | 28.06.2025 | | **BITV 2.0** | Öffentliche Stellen in DE (Bund, Länder, Kommunen) | 25.05.2019 (aktualisiert)| | **EN 301 549** | Harmonisierte EU-Norm — Referenz für beide oben | seit 2014, regelmäßig aktualisiert | | **WCAG 2.2 AA**| Internationale Web-Norm, von EN 301 549 referenziert | Empfehlung W3C, 2023 |
Praktisch heißt das: **Wer EN 301 549 erfüllt, erfüllt BITV 2.0 und BFSG zugleich.** Und wer WCAG 2.2 AA umsetzt, deckt den Kern von EN 301 549 ab. Die Differenz zu BITV ist marginal (BITV fordert zusätzlich eine deutsche Erklärung zur Barrierefreiheit nach festem Schema), die Differenz zu BFSG ebenfalls (BFSG fordert einen kostenlosen Feedback-Mechanismus für Verbraucher).
Wenn ein Pflichtenheft also fordert: „Die Plattform muss WCAG 2.2 AA, BITV 2.0 und EN 301 549 erfüllen" — dann ist das eine einzige Anforderung, dreimal benannt.
## Was Vergabestellen jetzt im Pflichtenheft fordern
Aus 17 Anfang 2026 analysierten LMS-Ausschreibungen tauchen die folgenden Anforderungen wiederholt auf:
**Standard-Forderungen (in 7 von 17 Tendern):**
- Konformität nach WCAG 2.2 AA — **explizit** mit Versionsnummer - Konformität nach BITV 2.0 (für Behörden) oder BFSG (für gemischte Mandanten) - Erklärung zur Barrierefreiheit verfügbar im Footer - Tastatur-Navigation für sämtliche Funktionen - Kompatibilität mit JAWS, NVDA und VoiceOver - Untertitel-Unterstützung in Video-Aktivitäten
**Erweiterte Forderungen (in 3–5 von 17 Tendern):**
- Audit-Bericht eines anerkannten Prüfdiensts (z. B. BIK BITV-Test) - Liste der bekannten Konformitäts-Lücken mit Behebungs-Roadmap - Schulung der Plattform-Admins zu Barrierefreiheits-Funktionen - Mehrsprachiger Feedback-Mechanismus (Mail, Formular, Telefonnummer) - Periodische Re-Zertifizierung (typischerweise alle 2 Jahre)
**Selten, aber wenn dann hart (in 1–2 von 17 Tendern):**
- BIK-Konformitätsbescheinigung als Vergabe-Voraussetzung (k.o.-Kriterium) - Live-Demo durch eine sehbehinderte Testperson während der Vergabesitzung - Vertragsstrafe bei Verstoß
Wer ein LMS für den deutschen Markt anbietet, sollte mindestens die ersten beiden Blöcke standardmäßig liefern können — alles andere führt im Vergabeverfahren zu Punktabzug oder direkten Ausschluss.
## Konformitätserklärung und Feedback-Mechanismus — die zwei vergessenen Pflichten
Während technische WCAG-Konformität typischerweise gut adressiert wird, übersehen viele Anbieter zwei prozessuale Pflichten, die explizit im BFSG (§§ 18, 19) bzw. BITV 2.0 (§ 7) verankert sind:
**Erklärung zur Barrierefreiheit.** Eine eigene Seite — typischerweise verlinkt im Footer — auf der die Plattform den eigenen Konformitätsstand offenlegt: welche Anforderungen erfüllt werden, welche nicht (mit Begründung), bis wann Lücken behoben werden, und wie Nutzer Probleme melden können. Format und Inhalt sind in der EU-Durchführungsverordnung 2018/1523 vorgegeben — keine freie Wahl.
**Feedback-Mechanismus.** Eine kostenfreie Möglichkeit für Nutzer, Barrierefreiheits-Probleme zu melden — typischerweise per Mail, Formular oder Telefonnummer. Wichtig: Antwort innerhalb von 4 Wochen ist Pflicht (§ 7 Abs. 2 BITV; analog im BFSG-Vollzug). Wer den Mechanismus anbietet, aber Anfragen ignoriert, verstößt aktiv gegen das Gesetz.
Beide Punkte sind **organisatorisch**, nicht technisch — und genau deshalb in vielen LMS-Implementierungen nicht abgebildet. Vergabestellen prüfen das aber zunehmend schon im Bieter-Workshop.
## Was eine BFSG-konforme Lernplattform liefern muss
Auf Plattform-Ebene reduziert sich die Liste auf wenige, harte Anforderungen:
- Theme/UI nach WCAG 2.2 AA (Kontraste, Fokus, Tastatur, Klick-Ziele) - Aktivitäts-Editoren mit Alt-Text-Pflicht (kein Bild ohne Alternative) - Video-Aktivitäten mit Untertitel-Upload und Audiodeskriptions-Track - Quiz-Aktivitäten ohne reine Drag-Only-Bedienung (Alternative für Tastatur) - Konsistente Hilfe- und Login-Stelle (3.2.6, 3.3.8) - HTML-validierter Output (Robustheit, 4.1) - Eingebauter ARIA-Live-Region für asynchrone Statusmeldungen
Dazu auf der Betreiber-Seite:
- Erklärung-zur-Barrierefreiheit-Seite (vorgefertigtes Template, mandantenseitig anpassbar) - Feedback-Mechanismus (E-Mail-Alias, ggf. Formular) - Plattform-Audit-Bericht durch externen Prüfdienst (z. B. [BIK BITV-Test](https://www.bik-fuer-alle.de/bik-bitv-test.html))
LernHive liefert die plattform-seitigen Punkte über das [`theme_lernhive`-Plugin](../plugin-theme.html), das nach WCAG 2.2 AA gestaltet und periodisch geprüft ist. Die organisatorischen Punkte (Erklärung, Feedback) gehören zu jedem Mandanten und werden im Setup-Prozess als Vorlage mitgeliefert. Mehr dazu in der [FAQ zu Accessibility](../faq.html#faq-compliance).
## Checkliste: BFSG-Reife einer Lernplattform in 8 Punkten
Diese Checkliste lässt sich direkt im Bieter-Workshop oder im Pflichtenheft-Review verwenden. Wer alle 8 Punkte überzeugend beantworten kann, ist BFSG-reif:
1. **WCAG-Konformität nachweisbar.** Aktueller Audit-Bericht (nicht älter als 12 Monate) durch einen anerkannten Prüfdienst — ideal BIK BITV-Test, alternativ Reachable, accessibilité.org oder vergleichbare zertifizierte Stellen. 2. **Liste bekannter Lücken transparent.** Keine Plattform ist 100% konform — aber jede gute Plattform listet ihre Lücken offen mit Behebungs-Roadmap. 3. **Erklärung zur Barrierefreiheit.** Eigene Seite im Footer, nach EU-Durchführungsverordnung 2018/1523, in deutscher Sprache, leicht verständlich. 4. **Feedback-Mechanismus aktiv.** Kostenfrei, mehrere Kanäle (Mail + Formular), Antwort-SLA dokumentiert. 5. **Editoren mit Pflicht-Feldern.** Alt-Text bei Bildern darf nicht überspringbar sein; Video-Upload zwingt zu Untertitel-Frage. 6. **Tastatur-Navigation vollständig.** Jede Funktion erreichbar ohne Maus — durch Plattform-Test bestätigt, nicht nur durch Aussage des Anbieters. 7. **Screenreader-Kompatibilität getestet.** Mindestens JAWS, NVDA, VoiceOver. Test-Bericht abrufbar. 8. **Schulung im Angebot.** Plattform-Admins werden auf Barrierefreiheits-Funktionen geschult — die beste Plattform nützt nichts, wenn Lehrkräfte alt-text-lose Bilder hochladen.
Wer diese 8 Punkte für ein LMS-Bid sicher beantworten kann, hat den Compliance-Block aus dem Vergabeverfahren genommen. Was bleibt, ist die Auseinandersetzung mit den fachlichen Anforderungen — und genau dort entscheiden sich Vergaben.
Mehr zu unserer Sicht auf die Trennung von WCAG-Konformität und tatsächlicher Nutzbarkeit für Lernende mit Behinderung im nächsten Post der Säule `architecture`.